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Wind of change


Der Wunsch, endlich zu wissen „wo man hingehört“, die Angst vor Finanzkrisen – es gibt viele Gründe, warum sich immer mehr Menschen für Wohneigentum entscheiden. Und während sich der ein oder andere Immobilienbesitzer angesichts steigender Immobilien ...  

Wind of change

Die Zeiten stehen gut für Hausverkäufer. Während die einen sich angesichts steigender Immobilienpreise unter Umständen ein sattes Plus in der Kasse erwarten, will sich der ein oder andere Hausverkäufer vielleicht aus ganz anderen Gründen vom liebgewonnenen Eigenheim trennen: Seien es berufliche Veränderungen, die einen zu einem Ortswechsel zwingen oder der Blick auf das wachsende Lebensalter und die Überlegung, ob nicht eine altersangepasste Wohnform das Leben erleichtern kann. Und die Nachfrage nach Wohneigentum zieht an, wie man an deutlich steigenden Immobilienpreisen erkennen kann.

Mach‘ ich selbst oder nicht?

An der Frage, ob man sein Haus mit oder doch lieber ohne Makler zum Verkauf anbieten sollte, scheiden sich die Geister. Eines der ausschlaggebenden Argumente, die für einen Privatverkauf sprechen ist sicher die anfallende Maklerprovision, die je nach Vertragslage, sowohl vom Verkäufer wie auch vom Käufer beziehungsweise Mieter und Vermieter zu zahlen ist. Bei Provisionssätzen von 3% bis zu 7% kann da schon schnell ein hübsches Sümmchen zusammenkommen. „Kann man sich doch sparen“, denkt der ein und andere. Immerhin ist es weder besonders anspruchsvoll noch besonders teuer sein Immobilienangebot auf den entsprechenden Plattformen im Internet anzubieten.

Schwerer getan als gesagt

Zunächst einmal hört sich also alles ganz einfach an: Ein paar Fotos vom Objekt machen, Wunschpreis ermitteln und dann ab ins Netz und warten, bis die ersten Interessenten anrufen? „Natürlich steht es jedem frei, seine Wohnung, sein Haus oder sein Grundstück selbst anzubieten“, meint die Betriebswirtin und Immobilienmaklerin Daniela Bonn, die in Pulheim ein Büro unterhält. „Was tausende Menschen jeden Tag tun ist ja nun weder unmöglich noch total falsch. Aber“, fährt sie fort, „ein privater Immobilienverkauf ist andererseits nicht so einfach wie viele Menschen sich das vorstellen. Denn hier gelten nicht nur alle vertraglichen Grundlagen, die für so gut wie jeden anderen Kaufvertrag, egal ob es sich um die berühmte Tüte Brötchen oder ein Elektrogerät oder etwas anderes handelt, sondern es sind noch eine Menge zusätzlicher Aspekte zu beachten.“

Was uns lieb und teuer ist

Natürlich haben wir alle für unseren Besitz, ganz gleich ob es das von der Uroma ererbte Kaffeeservice ist oder eben das Haus, in dem wir möglicherweise schon unsere Kindheit verbracht haben, eine besondere Wertschätzung. Es ist uns nicht nur lieb, sondern eben auch teuer. Aber ob andere das auch so sehen? Doch wie lässt sich der tatsächliche und marktfähige Wert einer Immobilie ermitteln? „Um den Wert einer Immobilie realistisch ermitteln zu können“, muss man den Markt genau kennen“, erklärt Daniela Bonn. „So kann ein vergleichbares Haus je nach Standort mehr oder weniger kosten. Dazu kommen natürlich weitere Kriterien wie Sonderausstattungen, der Instandhaltungszustand und vieles mehr. Hier braucht es eine Menge Erfahrung, um mit einem realistischen Preis an den Markt zu gehen.“ Damit man also am Ende nicht mit einem utopisch hohen Preis an den Markt geht oder am Ende, was womöglich noch schlimmer wäre, unter Wert verkauft, lohnt es sich alle Male, sich im Vorfeld gründlich beraten zu lassen.

 

Daniela Bonn Immobilien

Josef-Gladbach-Platz 1a
50259 Pulheim
Telefon: 02238 / 4788076
Telefax: 02238 / 4788077
E-Mail: db@bonn-immobilienmaklerin.de
www.bonn-immobilienmaklerin.de

 

Von Sehleuten und Kaufleuten

Weil eben eine Wohnung oder gar ein Ein- oder Mehrfamilienhaus eben nicht die besagte Brötchentüte ist, dürfte es den meisten Verkaufswilligen schwer fallen, gleich auf Anhieb einen Käufer zu finden. Und manch‘ einen treibt möglicherweise nicht der Kaufwille, sondern reines Interesse zum Besichtigungstermin. Aber lässt sich die Flut von Besichtigungsterminen überhaupt eindämmen? „Schön wäre es“, Daniela Bonn lacht, „wenn wir neben dem Telefon auch eine Glaskugel hätten, die uns mitteilen würde, wie ernsthaft das Interesse eines Anrufers ist. Denn das würde uns nicht nur eine Menge Zeit, sondern natürlich auch Geld sparen.“ Schließlich wird die Maklercourtage nur und nur bei einem erfolgreichen Geschäftsabschluss fällig, egal wie hoch der Aufwand und die Zahl der Besichtigungstermine im Vorfeld war. „Aber“, schränkt sie ein, „mit der Zeit wächst natürlich die Berufserfahrung und wir können zumindest im Vorfeld versuchen, zwischen „Kaufleuten“, also Menschen mit tatsächlichem Kaufinteresse, und „Sehleuten“, die einfach nur gerne einmal ein Haus von innen anschauen möchten, zu differenzieren.“

Haben Sie alle(s) beisammen?

Spätestens nämlich, wenn es zum Notartermin kommt, der den ordnungsgemäßen Kauf beziehungsweise Verkauf beurkundet, müssen die bisherigen Eigentümer eine Reihe von Unterlagen vorlegen können. Dass die Immobilie sich rechtmäßig in Ihrem Besitz befindet, sollte sich problemlos nachweisen lassen. Und auch Abrechnungen für Grundbesitzabgaben, Strom- und Heizkosten hat man in der Regel griffbereit. Aber was ist mit Unterlagen wie der amtlichen Flurkarte oder Grundrissen und Bauplänen? Und wenn man sie nicht hat, wo bekommt man sie? „Die gesetzlichen Vorschriften, die im Rahmen eines Immobilienverkaufs zu beachten sind, sind extrem umfangreich“, erläutert Bonn. "Und nicht alle Informationen kann man so ohne Weiteres über das Internet ermitteln.“ Zum Beispiel sollte man sich im Vorfeld genau erkundigen, ob das zu verkaufende Grundstück unter Umständen mit einer Baulast belastet ist, denn diese kann sich auf den Wert auswirken. Macht man den Käufer auf solche Belastungen nicht im Vorfeld aufmerksam, kann es auch nach dem Kauf noch zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten kommen. „Sehen Sie“, meint die Maklerin, „ein großer Teil unserer Arbeit spielt sich sozusagen im Verborgenen ab, was die meisten zu sehen bekommen, nämlich die Besichtigungstermine, die wir wahrnehmen, zwar ein wichtiger, aber eben nur ein Aspekt unserer Arbeit.“

Die Kunst es einem Jedem Recht getan …

Nein, auch Makler sind keine Zauberkünstler, die es allen, also Käufern und Verkäufern, per Punktlandung sozusagen Recht machen können. Nichts destotrotz verstehen Sie sich, unabhängig von der Beauftragungslage, als neutrale Vermittler. „Am Ende“, so die Immobilienmaklerin“, „ist es unsere Aufgabe nicht nur den passenden Interessenten zu finden. Auch der Preis muss für beide Parteien akzeptabel sein. Hier ist es unsere Aufgabe im Zweifelsfall auch beratend auf Verkäufer und Käufer einzuwirken, damit beide mit dem angestrebten Abschluss zufrieden sein können.“ Dabei spielt hier weniger Menschenfreundlichkeit und der Hang zum Ausgleich eine Rolle, sondern ganz klare unternehmerische Perspektiven. „Beratung ist immer eine Frage des Vertrauens“, sagt sie, „niemand wird sich an einen Makler oder einen anderen Berater wenden, wenn er nicht völlig von dessen Integrität überzeugt ist. Und nichts ist schneller ruiniert als ein guter Ruf. Also muss unser Berufsstand schon im eigenen Interesse dafür Sorge tragen, dass am Ende beide Parteien mit dem Vertrag zufrieden sind.“

Gut prüfe, wer sich (ewig) binde

Wendet man sich an einen Makler, so schließt man in der Regel einen, zumindest für einen festgelegten Zeitrahmen, Exklusivvertrag. Dass man gleich mehrere Anbieter sozusagen ins Rennen schickt, ist somit in der Regel ausgeschlossen. Bevor man aber einen solchen Maklervertrag abschließt und ihn entweder mit der Suche nach einem passendem Objekt oder dem Verkauf einer Immobilie beauftragt, sollte man sich genau überlegen, ob er oder sie die richtige Wahl ist.

In der Regel haben sich Makler entweder auf Wohn- oder Gewerbeimmobilien spezialisiert. Nur wenige bieten beides an. Wichtig ist auch, ob die vielgepriesene Chemie auch stimmt. Will ich tatsächlich diese Person mit der Vorauswahl für die nächste Wohnung, das nächste Haus beauftragen? Bin ich bereit mit ihm oder ihr über meine finanziellen Möglichkeiten ganz offen zu reden? Nimmt man sich schon im Vorfeld vor einer möglichen Vertragsunterzeichnung Zeit für mich und meine Belange?

Von weißen und schwarzen Schafen

Im Prinzip kann jeder, der eine behördliche Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung nachweisen kann, als Makler tätig werden, eine Ausbildung ist für die Ausübung des Vermittlungsgewerbes nicht zwingend erforderlich. Kein Wunder also, dass die Branche lange unter dem schlechten Ruf „die wollen doch nur abzocken“ litt.

Achten Sie bei der Wahl eines Maklers darauf, ob er Mitglied in einem Bundesverband ist wie zum Beispiel dem IVD, dem Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Dieser verpflichtet unter anderem seine Mitglieder, regelmäßige Schulungen und Seminare zu besuchen, um immer auf dem aktuellen Wissensstand rund um die Immobilie zu sein. Um hier Mitglied zu werden und das IVD-Siegel führen zu dürfen, müssen eine umfassende Aufnahmeprüfung bestanden und genaue Wettbewerbsregeln eingehalten werden.

Auf zu neuen Ufern

Geschafft? Sie haben Ihr Haus erfolgreich verkaufen können oder Ihre neue Traumimmobilie gefunden? Na, dann kann’s ja losgehen mit dem Packen. Wie Sie das am optimalsten lösen, das verraten wir Ihnen demnächst. Denn Sie wissen ja „drei umziehen ist wie einmal abgebrannt …“

Bevor wir jedoch anfangen unsere sieben Sachen zu packen, erst einmal unser Dank an alle, die uns unterstützt haben: Haus auf Hand und Haus mit Sparschwein, Unterschrift – Thorben Wengert, Häuschen in rot und grün, Schafe - Rainer Sturm, Akte - Jorma Bork, Wohnungsmitvertrag – GG Berlin, Schild Eigenheim – Lichtkunst 73 alle bei www.pixelio.de



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