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Finger weg!


Natürlich gelangt jeder Schluck Alkohol über die Blutbahn in unser Gehirn. Teils trinken wir also, schlicht weil es uns gut schmeckt, teils aber auch, weil er unser Gehirn so schön zum „Abschalten“ bringt, in dem er da nämlich auf ...  

Finger weg!

Dass sich Alkohol und Autofahren nicht miteinander vertragen, ist ja eine Binsenweisheit. Warum also groß darüber schreiben? Nun, ganz einfach. Weil man in der Regel weiß, dass, aber selten warum … Gehen wir der Sache doch mal auf den Grund.

Jetzt wird’s unscharf

Natürlich gelangt jeder Schluck Alkohol über die Blutbahn in unser Gehirn. Teils trinken wir also, schlicht weil es uns gut schmeckt, teils aber auch, weil er unser Gehirn so schön zum „Abschalten“ bringt, in dem er da nämlich auf den Botenstoffwechsel einwirkt. Und das kann fatale Folgen haben:

  • Weil Alkohol die Reaktion unseres Auges verlangsamt, schließen sich die Pupillen bei Lichteinfall oft zu langsam und wir werden durch entgegenkommende Fahrzeuge weitaus stärker geblendet als hätten wir nichts (oder eben nur Alkoholfreies) getrunken.
  • Auch unsere Augenlinsen werden schlapp und träge und schalten nur noch verlangsamt von nah auf fern und umgekehrt. Das Einschätzen von Entfernungen fällt uns erheblich schwerer.
  • Tunnelblick – je mehr wir getrunken haben, desto kleiner wird unser Sichtfeld – ein wahrer Tunnelblick eben. An den Rändern können wir Fahrradfahrer, Fußgänger und selbst entgegenkommende Fahrzeuge nur noch schwer wahrnehmen.
  • Alkohol macht uns nicht nur wahlweise fröhlich oder müde, er verändert unsere gesamte Wahrnehmung. Unserem Gehirn kann durch die falsche Entfernungswahrnehmung und der verstrichen Zeit Geschwindigkeiten nicht mehr richtig berechnen.
  • Erschwerend kommt dazu, dass Aufmerksamkeit, Konzentration, Kritik- und Urteilsfähigkeit und Reaktionsvermögen beeinträchtigt werden und unsere Risikobereitschaft ansteigt.
  • Auch unsere Reaktionszeit steigt rapide an. So ist sie bei einem Blutalkoholwert von 0,8  gegenüber dem nüchternen Zustand um 30 bis 50 % verlängert.

Sie sehen, dass Zusammenspiel von nachlassender Wahrnehmung und gleichzeitiger Selbstüberschätzung kann tödliche Folgen haben – für Sie und für andere.

Und dann wird’s teuer

Schon bei einem Wert von 0,3 Promille kann eine Straftat – also keine Ordnungswidrigkeit mehr – vorliegen. Nämlich dann, wenn etwa durch ein alkoholbedingtes Schlangenlinienfahren die Fahruntüchtigkeit nachgewiesen wird. Der Führerschein muss dann für mindestens sechs Monate abgegeben werden; hinzukommen eine Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg.

Bei 0,5 bis 1,09 Promille ist mit einer Geldbuße von 500 Euro, einem Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkten in Flensburg zu rechnen – auch, wenn der Fahrer nicht durch unsicheres Fahren aufgefallen war. Er wird wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. Wer schon einmal von der Polizei wegen Alkohol am Steuer erwischt wurde, bekommt als Wiederholungstäter nicht nur doppelte Geldbuße und drei Monate Fahrverbot, sondern muss zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Eine Fahrt mit 1,1 Promille wird in jedem Fall als Straftat bewertet. Hier liegt immer Fahruntüchtigkeit vor. Dann kommt es nicht mehr darauf an, ob der Fahrer auffällig geworden war. Die Geldstrafe beträgt ein bis zwei Monatsgehälter (30 bis 60 Tagessätze). Den Führerschein ist der Fahrer für mindestens sechs Monate los und es gibt drei Punkte in Flensburg. Ob man bereits ab diesem Wert oder erst ab 1,6 Promille zur MPU muss, bevor nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird, hängt von den näheren Umständen ab.

Null Toleranz für Fahranfänger

Für Fahranfänger und junge Fahrer bis 21 Jahre gilt ganz klar die „Null-Promille-Grenze“. Wer trinkt und trotzdem zum Autoschlüssel greift, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

 

Gilt nicht nur für vier, sondern auch für zwei Räder

Wer glaubt, dass er sich als Fahrradfahrer ungestraft „einen genehmigen“ darf, liegt falsch. Zwar ist der Grenzwert hier mit 1,6 ‰ deutlich höher angesetzt als bei Autofahrern, dennoch begeht auch er eine Straftat, wenn er sich angetrunken noch auf sein Rad setzt. Neben einer Geldstrafe von meist einem Monatsgehalt (30 Tagessätze) und zwei Punkten in Flensburg. Ist in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Pflicht. Wer hier durchfällt, verliert die Fahrerlaubnis. Die Behörde kann das Radfahren sogar verbieten, wenn Wiederholungsgefahr attestiert wird.

Kein „Freifahrschein“ für Fußgänger

Für Sie als Fußgänger gibt es zwar im Prinzip keine Promillegrenze. Aber so ganz ungeschoren werden Sie nicht davon kommen, wenn Sie in an- oder betrunkenem Zustand einen Verkehrsunfall verursachen. Da können durchaus rechtliche Konsequenzen auf Sie zukommen und für den Schaden haften Sie allemal …

Beifahrer aufgepasst

Auch wenn Sie selber nicht hinter dem Steuer sitzen, ganz raus aus der Verantwortung sind Sie nicht, denn wer zu seinem alkoholisiertem Zechkumpanen ins Auto steigt, muss im Falle eines Unfalls durchaus mit Konsequenzen rechnen. Sollte Ihnen nämlich im Rahmen dieser Fahrt etwas zustoßen, ist es durchaus möglich, dass Ihre Ansprüche wie zum Beispiel Schmerzensgeld gekürzt werden. Hier unterstellt die Rechtsprechung Ihnen nämlich, dass Sie sich im Wissen um die Fahruntauglichkeit Ihres Chauffeurs selbst gefährdet haben und die Verletzungsfolgen somit durchaus mit verursacht haben.

Der Morgen danach

Selbst am Morgen nach einer fröhlich durchzechten Nacht ist der Alkohol immer noch ein Thema. Schließlich dauert es um die zehn Stunden, bis ein Promille Alkohol im Körper abgebaut wird. Im Zweifelsfall empfiehlt sich der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel.

Taxi und Co.

War der Abend fröhlich und feucht, lassen Sie auf alle Fälle Ihr Auto stehen. Auch, wenn ein Taxi nicht unbedingt zu den „Preiswertfahrten“ zählt, günstiger als ein Bußgeldbescheid und Gefahr für Leib und Leben ist es allemal.

Oder nutzen Sie doch einfach mal die „Öffentlichen“. Da diese gerade an Sonn- und Feiertagen sowie in den Abendstunden leider nur sehr unregelmäßig fahren und Umsteigen oft mit langen Wartezeiten verbunden ist, sollten Sie sich vielleicht einmal mit dem Sammeltaxi, vertraut machen. Anders als der reguläre Busverkehr, fährt das Sammeltaxi nur auf Bestellung, bringt Sie dafür aber bis vor die Haustür, wenn diese innerhalb des AST-Gebietes liegt.

Wie Sie für eine Fahrt anmelden können und was es kosten wird, erfahren Sie auf den Seiten des VRS.

Wir bedanken uns bei den Fotografen von www.pixelio.de: „Alkohol &Tabletten“ – Lupo, „Bier & Auto“ – S. Hofschläger, „Bierflasche“ – Rike, „Ente & Korkenzieher“ – Strichcode, „Prost“ – Tim Reckmann, „verschwommene Sicht“ – A. Dreher, "Taxi" Q.pictures, "Geldstrafe" - Uta Herbert, "Null Promille" - Viktor Mildenberger, "Fahrrad" - M. Großmann, "Beifahrer" Harmut910



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