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Was tun, wenn’s gekracht hat …


Einen Augenblick nur sind wir abgelenkt, vielleicht, weil sich die Kinder auf der Rückbank streiten oder das Telefon klingelt, weil wir in Gedanken sind … Die Möglichkeiten, warum es zu einem Unfall kommen kann sind vielfältig und ja, es kann jedem von ..  

Was tun, wenn’s gekracht hat …

Die gute Nachricht zuerst: Auch in 2013 ist die Zahl der Verkehrsunfälle rückläufig gewesen. Trotzdem hat es – und das sind nur die von der Polizei erfassten Unfälle – 2.375.249 Mal „gekracht“, ein Umstand, der jeden von jederzeit betreffen kann.

Ein Augenblick nur …

Einen Augenblick nur sind wir abgelenkt, vielleicht, weil sich die Kinder auf der Rückbank streiten oder das Telefon klingelt, weil wir in Gedanken sind … Die Möglichkeiten, warum es zu einem Unfall kommen kann sind vielfältig und ja, es kann jedem von uns jederzeit passieren, dass wir nicht unachtsam sind. Glücklicherweise bleibt es in den meisten Fällen beim Blechschaden. Das ist ärgerlich, aber verkraftbar.

Und was jetzt?

Im Falle eines Falles gilt: Sicherheit zuerst. Sichern Sie also zunächst einmal die Unfallstelle, so dass zunächst die am Unfall Beteiligten nicht weiteren Gefahren ausgesetzt werden und zeigen Sie anderen unbeteiligten Verkehrsteilnehmern durch Aufstellen eines oder gar mehrerer Warndreiecke am Straßenrand frühzeitig und deutlich an, dass etwas passiert ist. Damit Sie sich hierbei nicht in weitere Gefahren begeben, sollten Sie so nah wie möglich am Straßenrand oder auf Autobahnen möglicherweise sogar hinter der Leitplanke mit dem ausgeklappten Warndreieck, das Sie gut sichtbar tragen sollten, dem Verkehr entgegengehen. Auch, wenn es nicht überall vorgeschrieben ist: Tragen Sie nach Möglichkeit eine Warnweste.

In Deutschland gelten übrigens folgende Abstandsregeln:
Im Stadtverkehr ist eine Entfernung von 50 Metern vorgeschrieben,
bei schnellem Verkehr, zum Beispiel auf Landstraße müssen es 100 Meter Abstand sein,
auf Autobahnen 200 Meter. Als Faustregel können Sie sich an den Leitpfosten orientieren. Die haben in der Regel einen Abstand von 50 Metern.

Händchen halten reicht nicht

Klar, die wenigsten von uns sind ausgebildete Rettungssanitäter oder gar Arzt, das aber entbindet uns nicht von der Pflicht Erste Hilfe zu leisten. Nachdem wir uns also einen groben Überblick über die Situation verschafft haben, fordern Sie die Polizei und, wenn nötig, Rettungspersonal an. Wichtig ist: „Wo ist der Unfall passiert, wie viele Personen sind verletzt, und sind Menschen bewusstlos?“ Legen Sie nicht sofort auf, sondern warten Sie unbedingt auf Rückfragen der Leitstelle. Bis das jedoch an der Unfallstelle eintrifft, liegt es in Ihrer Verantwortung sich um die Verletzten zu kümmern.

Ist einer der Unfallbeteiligten bewusstlos, sollten Sie sofort kontrollieren, ob der Verletzte noch atmet. Dazu halten sie die eigene Wange an Mund und Nase des Verletzten und prüfen so, ob sie den Atem auf der Haut spüren. Außerdem sollten sie schauen, ob sich der Brustkorb hebt und senkt. Atmet der Patient nicht, beginnen Sie schnell mit der Herz-Druck-Massage und der Beatmung. Dazu drücken Sie im Wechsel 30-mal auf den Brustkorb des Verletzten und beatmen ihn 2-mal über den Mund oder über die Nase.

Falls es zu anderen Verletzungen gekommen sein sollte, konzentrieren Sie sich zunächst auf die stark blutenden Wunden. Tragen Sie auf alle Fälle sterile Einweghandschuhe und verwenden Sie nur „frisches“ Verbandszeug.

Ansonsten gilt es die Unfallopfer nach Möglichkeit warm zu halten und zu trösten.

Ist schon ne Weile her?

Neulich haben wir im Bekanntenkreis unsere Führerscheine verglichen. Vom grauen „Lappen“ über rosa bis zur modernen Scheckkarte war so ziemlich alles vertreten. Klar, je älter der Führerschein, desto länger liegt in aller Regel auch unser Ersthelfer-Kurs zurück. Nun gibt es in Deutschland zwar keine Pflicht, diesen in regelmäßigen Abständen aufzufrischen, aber das muss einen ja nicht hindern, es trotzdem zu tun. Das gibt nicht nur ein gutes Gefühl der Sicherheit, es kann im Zweifelsfall sogar Leben retten.

Ganz cool bleiben

Ganz gleich, ob es „nur“ die Schramme am anderen Auto ist, die Sie beim Einparken verursacht haben oder ob es richtig gekracht hat: Sie bleiben am Unfallort, denn „unerlaubtes Entfernen“ vom Unfallort ist nicht nur gesetzlich verboten, sondern kann je nachdem richtig teuer werden.

Und dann heißt es „ganz cool bleiben“. Experten für Verkehrsrecht raten, sich auf keinen Fall vom Unfallgegner, dessen Mitfahrern oder Zeugen einschüchtern zu lassen oder gar ein spontanes Schuldanerkenntnis abzugeben.

Lassen Sie den Unfallort nach Möglichkeit unverändert bis die Polizei eintrifft. Fertigen Sie nach Möglichkeit Fotos von den Fahrzeugen in den Endstellungen nach dem Unfall an und zwar so, dass man nicht nur die Fahrzeuge sieht, sondern auch wo und wie diese auf der Fahrbahn stehen.

Weniger ist mehr

Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, dass Sie an dem Crash völlig unschuldig sind, sollten Sie sich am Unfallort möglichst auf die Angabe Ihrer Personalien beschränken. Alles Weitere besprechen Sie am Besten im Nachgang und in Ruhe mit Ihrer Versicherung oder einem Anwalt Ihrer Wahl. Haben Sie sich nämlich frühzeitig auf ein Schuldanerkenntnis eingelassen, kann Sie das unter Umständen Ihren Versicherungsschutz und sehr viel Geld kosten.

Notieren Sie den Namen des Fahrers (Führerschein) und den des Kfz-Halters (aufpassen: Fahrer und Halter müssen nicht unbedingt die gleiche Person sein!) und ganz wichtig, das amtliche Kennzeichen des anderen Fahrzeuges, sowie nach Möglichkeit die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners.

Vor Ihrer Unterschrift überprüfen Sie das ganz genau das Protokoll der Polizei und korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte sofort vor Ort. Notieren Sie sich die Namen der Polizeibeamten und deren Dienststelle, falls bereits möglich auch die Verkehrsunfall- oder Tagebuchnummer. Das ist deshalb so wichtig, damit der Vorgang im Nachhinein auch für Ihre Versicherung und Ihren Anwalt schnell auffindbar ist.

Wenig sagen, viel fragen

Auch wenn sich die Zahl von über 2 Millionen polizeilich erfassten Verkehrsunfällen ziemlich hoch anhört – gemessen an der Zahl der Fahrzeuge, die auf Deutschlands Straßen tagtäglich unterwegs sind, haben wir gute Chancen ohne Delle ohne Bruch unseren jeweiligen Bestimmungsort zu erreichen. Und weil das so ist, fehlt einem in der Regel auch die Erfahrung was die Abwicklung eines Unfallschadens angeht. Darf ich ein Ersatzfahrzeug mieten? Muss ich den Wagen zur Reparatur bringen oder bekomme ich den Schaden anderweitig ersetzt? Darf ich das Fahrzeug reparieren lassen auch wenn ein Totalschaden vorliegt? Damit Sie nicht hinterher einen noch größeren Schaden davontragen, gilt: Fragen, fragen, fragen. Und die jeweiligen Antworten lassen Sie sich am Besten schriftlich geben, denn Sie wissen ja: „Nur was man schwarz auf weiß besitzt, …“

Mit Ruhe und Gelassenheit

Unfallforscher beschäftigen sich seit vielen Jahren mit den Gründen für Verkehrsunfälle. Interessanterweise ist die Unfallursache Nummer 1, nämlich die „nicht angepasste Geschwindigkeit“ 2012 auf Platz 3 abgerutscht. Angeführt wird die Liste demnach von „Fehlern beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren“ und so weiter, dicht gefolgt von der Nichtbeachtung der Vorfahrtsregelungen. Natürlich lässt sich nicht immer alles ausschließen, aber vielleicht probieren wir es vor der nächsten Fahrt mit etwas mehr Ruhe und Gelassenheit. Warum nicht, wenn die Situation unübersichtlich erscheint, jemanden bitten, ob er uns sozusagen „einweisen“ kann? Und auch, wenn die „Raserei“ ihren Topplatz verloren hat: Nach wie vor verursacht sie die schwersten Unfallfolgen. Überlegen Sie mal: Wie viel Zeit gewinnen Sie tatsächlich mit Fahrstil Bleifuß? Lohnt es sich oder kommen Sie nicht mit etwas gemäßigter Geschwindigkeit nicht besser an Ihr Ziel?

Machen Sie was draus – wir wünschen Ihnen auf alle Fälle jederzeit eine gute und unfallfreie Fahrt!

Und bevor wir uns jetzt auf den Weg machen, dann wir: Uwe Schlick für die Polizei, Martin Buedenbender für die Ersthelfer und Tim Reckmann für die Notfalltasche, Andreas Hermsdorf für den Rettungshubschrauber, Hartmut910 für das THW-Bild, Erich Kasten für den Abschleppwagen, Jens Bredehorn für die beiden anderen Unfallbilder, Gabi Schoenemann für die Mohnblumen und Thorben Wengert für die Versicherungscollage. - Wir hoffen, dass Sie immer sicher unterwegs sind!



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