×

Wau Wau!



Es gibt ein Gewinnspiel auf dieser Seite, das ich erschnüffelt habe. Es gibt sogar etwas zu gewinnen und ich meine keine Knochen!

mehr erfahren Sie hier

Fahrradfahren wie von selbst


E-Bikes und Pedelecs liegen voll im Trend und wer es einmal ausprobiert hat, weiß warum: Fahrradfahren fast wie von selbst. Egal ob für den Weg zur Arbeit oder die entspannte Radtour in der Freizeit, immer mehr Menschen steigen um und auf.  

Fahrradfahren wie von selbst

E-Bikes und Pedelecs liegen voll im Trend und wer es einmal ausprobiert hat, weiß warum: Fahrradfahren fast wie von selbst. Bereits 2008 wurden rund 110 000 Fahrräder mit Elektrounterstützung verkauft. 2011 radelten bereits über 300 000 Menschen mit den neuen Rädern und für dieses Jahr rechnet der Handel mit einer weiteren Steigerung. Egal ob für den Weg zur Arbeit oder die entspannte Radtour in der Freizeit, immer mehr Menschen steigen um und auf. Doch was ist nun der Unterschied zwischen einem E-Bike und einem Pedelec und worauf sollte man beim Kauf achten?

Der kleine, feine Unterschied

Pedelecs (Electrically Power-Assisted Cycle) sind motorisierte Zweiräder, deren Motorunterstützung nur dann freigegeben wird, wenn auch in die Pedale getreten wird. Allerdings kann man über einen „Gasgriff“ regeln wie hoch die Unterstützung beim Radfahren sein soll. Entsprechend den EU-Richtlinien dürfen sie nicht mehr als bis zu einer Motorleistung von 25 km/h unterstützen. Dafür sind sie aber versicherungsfrei und der Fahrer unterliegt nicht der Helmpflicht.

Im Gegensatz dazu verhält sich ein „echtes“ E-Bike quasi wie ein Mofa. Die Motorleistung wird ausschließlich über einen Drehgriff geregelt. Zwar kann es wie ein Fahrrad oder Pedelec ausschließlich mit Muskelkraft oder im „Mischbetrieb“ mit Motorunterstützung gefahren werden, aber auch, anders als das reine Pedelec, ausschließlich mit Motorkraft. In Deutschland benötigen E-Bikes eine Betriebserlaubnis und sind somit versicherungspflichtig.

Welches Bike passt zu mir?

Egal wie man es dreht und wendet, ein qualitativ hochwertiges Pedelec und nur von diesen werden wir im Folgenden sprechen, hat seinen Preis. Mit rund 1.800 Euro schlägt so ein Rad laut Aussage des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) zu Buche. Mittlerweile gibt es Pedelecs in so gut wie jeder Ausführung: Als klassisches Fahrrad, als Mountainbike aber auch als Klapprad. Hier lohnt es sich, sich im Fachhandel ausgiebig beraten zu lassen und nach Möglichkeit auch einmal eine Probefahrt zu unternehmen.

Worauf Sie achten sollten

„Ein Pedelec“, so Michael Schwarz von der Radstation in Brühl, „stellt aufgrund seines Antriebes ganz andere Anforderungen an die Verarbeitung des Rahmens und die Bremsen zum Beispiel. Außerdem stellt sich die Frage nach der Leistungsfähigkeit der Akkus.“ Für weniger ausschlaggebend als die Reichweite hält er die Lebensdauer eines Akkus. Ein hochwertiger Akku sollte zwischen drei und fünf Jahren, was etwa 1.000 Ladezyklen entspricht, halten. Jedoch nimmt die Kapazität nach 300 bis 500 stetig ab und die Akkus müssen getauscht werden. Achten Sie also bereits beim Kauf wie lange die Lieferung von Ersatzakkus durch den Hersteller gewährleistet wird und mit welchen Kosten Sie beim Akkutausch zu rechnen haben. Nicht minder wichtig ist die Frage der Beleuchtung: Die Straßenverkehrsordnung (StVZO) schreibt vor, dass die Fahrradbeleuchtung aus einem Dynamo mit Strom versorgt werden. Viele Pedelecs speisen die Beleuchtung jedoch über den Akku und sind damit nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Und ist der Akku mal leer, steht man auch ohne Licht da.

Nahezu grenzenloser Fahrspaß

Wer einmal einmal ein Pedelec ausprobiert hat, wird es nicht mehr missen wollen. Ganz unproblematisch kann man so ein Bike in der Radstation in Brühl ausleihen. Und damit sich die Leihgebühr auch rechnet, haben wir in der Rubrik „Ausflüge + Reisen“ einige reizvolle Fahrradtouren in der Umgebung zusammengestellt.

Nicht vergessen: Eine spezielle Diebstahlversicherung ist bei hochwertigen Pedelecs zu  empfehlen, da eine Hausratversicherung bei Diebstahl nur einen begrenzten Betrag erstattet.



Artikel empfehlen: