×

Wau Wau!



Es gibt ein Gewinnspiel auf dieser Seite, das ich erschnüffelt habe. Es gibt sogar etwas zu gewinnen und ich meine keine Knochen!

mehr erfahren Sie hier

Alles neu macht das Jahr


Stellen Sie sich schon mal drauf ein: Nicht nur, dass aller Voraussicht nach die Kraftstoffkosten einen ziemlichen Satz nach oben machen dürften und auch die Gebühren für den Führerschein und die Hauptuntersuchung, also den TÜV, nach oben gehen.  

Alles neu macht das Jahr

Naja, zum Glück nicht alles, denn dann hätten wir ja eine Menge, wo wir umdenken müssten, aber pünktlich zum Jahresbeginn hat sich der Gesetzgeber dann doch so das ein und andere ausgedacht, was sich in der Straßenverkehrsordnung ändert und worauf wir uns zum 1. Januar und natürlich so lange, bis sich wieder etwas ändert, einstellen müssen.

Runter vom Gas

Die erste Neuerung, die wir Ihnen vorstellen wollen, ist, dass es zukünftig einfacher wird vor Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Altenheimen Tempo 30 Zonen einzurichten – auch wenn diese an Hauptverkehrsstraßen liegen. Mussten die Straßenverkehrsbehörden bisher nachweisen, dass dort Unfallschwerpunkte liegen, um für eine drastische Temporeduzierung sorgen zu können, fällt das jetzt weg. Achten Sie also im Neuen Jahr auch auf gewohnten Wegen gut darauf, ob sich hier nicht etwas in Sachen „runter vom Gas“ getan hat, damit es nicht am Ende teuer wird.

Wobei teuer

Stellen Sie sich schon mal drauf ein: Nicht nur, dass aller Voraussicht nach die Kraftstoffkosten einen ziemlichen Satz nach oben machen dürften und auch die Gebühren für den Führerschein und die Hauptuntersuchung, also den TÜV, nach oben gehen, vor allem der „Tarif“ für die Benutzung von Handys während der Autofahrt soll zukünftig mit 100 Euro statt wie bisher 60 zu Buche schlagen. Aber auch Fahrradfahrer werden nicht ungeschoren davonkommen. Wer sich für multitaskingfähig hält und gleichzeitig radelt und telefoniert, dem soll ein Verwarngeld von satten 55 Euro drohen, bisher waren es mal eben 25. Verboten werden sollen zudem die Nutzung von Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen sowie das Schreiben von Kurznachrichten. Ausgenommen bleibt die Nutzung von Sprachsteuerungen, Vorlesefunktionen und Head-up-Displays.

Nicht ohne meine Mama

Bisher war es ja nicht ganz so übersichtlich. Durften die lieben Kleinen in Ermangelung eines Fahrradweges bis zum achten Lebensjahr den Fußweg benutzen mussten, während Mama, Papa oder wer immer mit ihnen gemeinsam mit dem Rad unterwegs war, die Fahrspur nutzen musste, dürfen jetzt auch Begleitpersonen, die älter als 16 Jahre alt sind, mit ihnen gemeinsam auf dem Gehweg fahren. Bei Einmündungen und Kreuzungen heißt es aber wie gewohnt für Klein und Groß: Vom Rad absteigen und schieben. Gibt es jedoch einen baulich von der Fahrbahn abgetrennten Radweg, dann dürfen jetzt auch die Kleinen – aber eben nur unter Aufsicht – hier mitradeln.

Neu ist auch die Ampelregelung für Fahrradfahrer: Während man sich – in Fällen, in denen es keine eigenen Lichtzeichen für Radler gab – an denen der Fußgänger orientieren konnte, es heißt es nun: „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten!“ Auf gekennzeichneten Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.

Prima Klima

Zum Schutz von Klima und Umwelt dürfen ab dem 1. Januar 2017 in allen Fahrzeugen keine Klimaanlagen mehr mit fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhaus-Potenzial (Global Warming Potential, GWP) über 150 befüllt werden. Dazu zählt auch das bisher eingesetzte Kältemittel R134a. Ausgenommen sind Fahrzeuge, deren Typgenehmigung vor dem 1. Januar 2011 erteilt wurde. Und auch für Motorräder und Kleinkrafträder gilt: Ohne Euro 4 gibt es keine Neuzulassung mehr. Wozu das gut ist? Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte. Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik nicht mehr als 80 dB(A) betragen.

Wie denn jetzt

In einem dürften wir uns ja einig sein: Passiert etwas, wird jeder von uns sich wünschen, dass ihm die Rettungskräfte so schnell wie nur irgend möglich zu Hilfe kommen, ganz gleich was uns wo passiert ist. Leider sieht die Realität oft anders aus, denn genau wie wir müssen sich Krankenwagen, Feuerwehr und Co. erst mal durch verstopfte Straßen „kämpfen“. Dabei dürfte es in den wenigsten Fällen so sein, dass Autofahrer keinen Platz machen wollen, die Frage ist nur, wohin ausweichen.

Mit der neuen Regelung „Auf Straßen mit mindestens zwei Streifen für eine Richtung soll eine Gasse „zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen“ gebildet werden. Die bestehende Unterscheidung nach Anzahl der Fahrstreifen, bei vierstreifigen Autobahnen musste die Rettungsgasse bislang in der Mitte gebildet werden, ist aufgegeben worden.“ müsste der Gesetzgeber doch eigentlich alle Unklarheiten beseitigt haben, oder? Na, für alle, denen es so geht wie uns und die noch Schwierigkeiten haben, sich ein klares Bild von der neuen Lage zu machen, haben wir beim DVR ja ein Schaubild gefunden.

Das alles und noch viel mehr

Neben den „Highlights“, die wir Ihnen also nun vorgestellt haben, wird es noch eine ganze Reihe weiterer Änderungen und Neuerungen geben. So sollen zum Beispiel Rollstuhlfahrer, die ein vorgeschriebenes Rollstuhl-Rückhaltesystem oder ein Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem während der Fahrt nicht benutzen, ab Februar für diesen Verstoß 30 Euro berappen. Und auch das ein und andere neue Verkehrszeichen, wie zum Beispiel das für kostenlose Carsharing-Parkplätze, die mit der Gesetzesnovelle zusammen mit einigen anderen Privilegien für die, die teilen können, auf den Weg gebracht worden sind.

Was bleibt uns zum guten Schluss als Ihnen auf allen Wegen eine gute Fahrt zu wünschen. Und was das Jahr noch so bringen wird? Na, mit Unterstützung des Deutschen Verkehrsrats (DVR), dem wir auch die erhellende Grafik zum Thema Rettungsgasse verdanken, wird uns und somit auch Sie schon auf dem Laufenden halten.

 



Artikel empfehlen: