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Jetzt schütteln Sie mal nicht gleich entmutigt den Kopf und glauben, dass ein Petitionsausschuss nur etwas für Bürgerinitiativen, Lobbyisten und Politiker ist, das stimmt nämlich nicht, im Gegenteil. Damit nämlich Recht bekommt wer Recht hat, haben unsere  

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Wer von uns hat das nicht auch schon einmal erlebt: Die Ohnmacht und den Zorn, wenn Behörden und Ämter eine Entscheidung zu unseren Ungunsten fällen, gleich, ob es sich um einen Rentenbescheid, einen Bauantrag, eine Kurbewilligung oder den Kita-Platz handelt. Am Ende stehen wir da und fühlen uns nicht nur ungerecht behandelt, sondern vor allem der Willkür einfach ausgeliefert.

Verdrossenheit

Und selbst wenn wir bisher noch nicht „Opfer“ der Behördenwillkür geworden sind, haben wir doch schon den ein und anderen Fall im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis miterlebt. Da ist der alten Dame, die schon recht klapprig ist, doch tatsächlich keine Pflegestufe zugebilligt worden, obwohl sie nun wirklich nicht mehr allein zurecht kommt, da wird gleich nebenan ein neues Baugebiet geplant, aber unser Kollege, der bekommt keine Baugenehmigung für seine Gartenlaube … Schnell setzt sich da die ungute Gewissheit fest, dass „die da oben“ sowieso machen was sie wollen und sich für „uns da unten“ sowieso nicht interessieren. Kurz und gut: Wir sind verdrossen. „Politikverdrossenheit“ nennen das die Experten und sehen darin eine Erklärung für die seit Jahren rückläufigen Wahlbeteiligungen. Und mal ehrlich: Kann man ja irgendwie auch verstehen.

Mensch ärgere Dich nicht


Nun könnten wir uns also ärgern bis wir grün und blau werden, aber ändern wir dadurch etwas und kommen am Ende doch zu dem, was wir als unser gutes Recht begreifen? Leider eben nicht. Also lassen wir das mit dem Ärgern und überlegen uns, wer uns vielleicht in unserem Anliegen unterstützen könnte.

 

Der Petitionsausschuss

Jetzt schütteln Sie mal nicht gleich entmutigt den Kopf und glauben, dass ein Petitionsausschuss nur etwas für Bürgerinitiativen, Lobbyisten und Politiker ist, das stimmt nämlich nicht, im Gegenteil. Damit nämlich Recht bekommt wer Recht hat, haben unsere Verfassungsväter ausdrücklich im Artikel 17 des Grundgesetzes festgeschrieben, dass jedermann das Recht hat, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Und damit man im Wirrwarr der Ämter und Behörden nicht den Überblick verliert, wer nun unter Umständen für wen und was zuständig sein könnte, gibt es eben besagten Petitionsausschuss, an den man sich mit nahezu jedem Anliegen wenden kann.

Was die so alles dürfen

Natürlich muss sich der Petitionsausschuss oder besser gesagt seine Mitglieder genau wie jeder hier an die geltenden Gesetze halten. Da gibt es keine Freifahrtscheine für Falschparken oder so etwas, aber um einen Sachverhalt lückenlos und vollständig zu klären, sind nicht nur Ämter, Behörden und alle anderen Verwaltungseinheiten sondern sogar die Landesregierung verpflichtet, Fragen zu beantworten, Unterlagen zur Verfügung zu stellen und im Zweifelsfall sogar Zutritt zu Büros und Geschäftsräumen zu gewährleisten. Wie man sich das konkret vorstellen muss, weiß Rita Klöpper, die Vorsitzende des Petitionsausschusses, im Pressegespräch zu erzählen: „Einmal erreichte uns das Schreiben eines Strafgefangenen, der um Verlegung in eine andere Zelle bat, weil“, sie hält kurz inne, „seine Zelle von Schädlingen befallen sei.“ Also machten sich Ausschussmitglieder auf den Weg in den Knast, um sich die Lage vor Ort selbst anzuschauen. Und tatsächlich: Der Mann hatte Recht, auch ohne dass er die bereits gesammelten „Corpi delicti“ vorweisen musste und wurde nach Intervention des Ausschusses umgehend in eine andere Zelle verlegt.

Fragen kostet nichts

Damit die Möglichkeit, gegen einen Bescheid oder eine Entscheidung „von Amts wegen“ Einspruch einzulegen, tatsächlich für jeden Menschen in diesem Land offen steht, hat der Gesetzgeber die Hürden sehr, sehr niedrig gehalten. Alles, was Sie tun müssen, ist, Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde in irgendeiner Form schriftlich einzureichen. Natürlich wäre es nett, wenn Sie von wüsten Beschimpfungen und anderen Wutausbrüchen absehen würden, aber ob Sie Ihre Klage nun in geschliffenem Hochdeutsch oder gar in für Normalbürger unverständlichem Amtsdeutsch darlegen oder eben gerade so wie Ihnen der Schnabel gewachsen ist – Hauptsache man kann verstehen worum es geht. Und das Tollste: Da Sie bei Ihr Eingabe keinen Rechtsanwalt oder sonstige Unterstützung benötigen, brauchen Sie auch keine Angst vor möglichen Kosten zu haben, weil sowohl die Überprüfung, ob Ihre Beschwerde rechtmäßig ist sowie eine mögliche Bearbeitung nicht mit Kosten und Honoraren verbunden ist.

Es geht viel, aber leider nicht alles

Auf nahezu ungezählte Fälle, bei denen den Petenten, so heißen diejenigen, die eine Petition, also ein offizielles Gesuch, einreichen, kann Rita Klöpper zurückblicken. Da ist zum Beispiel die Eltern, die mit der Berechnung der Abiturnoten nicht einverstanden waren, die Witwe, der man die Witwenversorgung nicht gewähren wollte oder das alte Ehepaar, dem mit Blick auf die Fluchtwegeverordnung der Einbau eines Treppenliftes verwehrt worden war. „Zunächst war eigentlich klar, dass das Bauamt eine völlig richtige Entscheidung getroffen hatte“, erzählt sie, „aber bei einer Begehung vor Ort stellten wir fest, dass durch eine Verlegung des Treppengeländers alle Bauauflagen erfüllt wurden und der Lift eingebaut werden konnte.“ Auf diesen Fall scheint sie besonders stolz zu sein, nicht nur, weil durch das Eingreifen der Ausschussmitglieder der Dame der Verbleib im eigenen Haus gesichert werden konnte, sondern auch, weil diese Möglichkeit einer Umgestaltung nun auch Eingang in die neue Bauordnung des Landes gefunden hat. „Natürlich können wir nicht alle Fälle bearbeiten oder gar lösen“, räumt sie ein. „Unsere Befugnis beginnt und endet an den Landesgrenzen Nordrhein-Westfalens. Bei Streitigkeiten zum Beispiel mit der Rentenversicherung des Bundes oder der Bundesagentur für Arbeit muss man sich an den Petitionsausschuss des Bundestages wenden, aber im Prinzip gilt auch hier das gleiche Recht wie auch Landesebene.“ Auch für Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder wenn ein Gericht bereits ein Urteil gefällt hat, kann der Petitionsausschuss nicht weiterhelfen.

Auf der Suche nach dem Konsens

Eigentlich müssten wir ja nur mal über die südliche Bundesgrenze schielen, dann wüssten wir wie es geht. Die Schweiz zum Beispiel versteht sich als ein Land, das auf den Interessenausgleich ausgerichtet ist. Hier geht es eher darum einen für alle tragbaren Kompromiss zu finden als sturheil seine Sicht der Dinge durchzudrücken. Augenscheinlich haben sich die 25 Damen und Herren, die entsprechend der Sitzverteilung im Landtag ihre Fraktion im Ausschuss vertreten von dieser Denke ein Stück (Käse) abgeschnitten, denn auch hier gilt: Über alle Parteigrenzen hinweg wird versucht eine möglichst gute Lösung für alle am Konflikt Beteiligten zu finden.

Gelebte Demokratie

Über ein zu wenig an Arbeit können sich die Ausschussmitglieder wohl beklagen, eher im Gegenteil, denn pro Jahr befassen sie sich mit rund 4.000 verschiedenen Vorgängen. Für Rita Klöppel, die im Landtag die Städte Hürth, Frechen und Kerpen vertritt, jedoch kein Grund auf leisen Sohlen unterwegs zu sein. „In meinem Augen ist unsere Arbeit nicht nur wichtig, um den Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen“, erklärt sie, „sondern mit unserer Arbeit ermöglichen wir allen – ganz gleich, ob sie wahlberechtigt sind oder nicht – einen direkten und aktiven Zugang zur Politik.“ Es ist also gelebte Demokratie in ihrer schönsten Form und dafür zieht sie auch gern mal durch die Lande, um in den einzelnen Städten und Kreisen quasi „Werbung“ für den Petitionsausschuss zu machen. „Es ist doch wichtig, dass die Bürger wissen, an wen sie sich wenden können“, sagt sie und fügt an, „wobei wir nicht überall gleich willkommen sind. Es gibt auch Kommunen, die es nicht so gern sehen, wenn wir auf uns aufmerksam machen.“

Der Landrat sieht’s entspannt

Dass auch bei uns im Rhein-Erft-Kreis nicht immer alles glatt läuft und gar eitel Sonnenschein ist, beweisen die rund 409 Eingaben, die während der letzten Wahlperiode den Weg nach Düsseldorf gefunden haben. Der Landrat sieht’s jedenfalls ziemlich entspannt und das darf er wohl auch. Bei rund 464.000 Einwohnern (und das ist der Stand von vor 7 Jahren) kann natürlich nicht immer jeder zufrieden sein, aber am Ende scheinen wir mit unserem rheinischen Naturell doch recht gut zu fahren, liegt die Zahl der Eingaben am Ende doch nur im Promillebereich und der oberste Chef der Verwaltung stellt gern die Räumlichkeiten für eine „Bürgersprechstunde“ zur Verfügung, die am 30. Januar in den Räumen der Kreisverwaltung abgehalten wird.

Nicht gleich einen Waschkorb voll

Wenn Ihnen also noch ein Streitfall auf der Seele brennt, dann vereinbaren Sie doch schon mal vorab einen Termin unter der Telefonnummer 02 11 / 884 25 06 0der 29 38 und tragen Sie bis zum 30. Januar Ihre Unterlagen für eine erste Sichtung zusammen – es muss ja nicht gleich ein Wäschekorb voll Akten und Papier sein – das ist nämlich auch schon vorgekommen, aber da wäre die Sichtung wohl ein bisschen mühsam.

Also wir wünschen uns, so nett die Begegnung mit der Vorsitzenden des Petitionsausschusses auch war, dass wir sie in diesem Zusammenhang nicht so schnell sehen müssen, dass wir sie dann doch eher in privater Runde wiedersehen, aber wer weiß und gut zu wissen, wohin man sich wenden kann.



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